Nutzungsbedingungen
„ABGELENKT? ...bleib auf Kurs“
Die gemeinsame Schwerpunktaktion der Unfallkassen (UK), Berufsgenossenschaften (BG) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) für das Jahr 2013.
Allgemeine Nutzungsbedingungen von für die Kampagne entwickelten Materialien durch Dritte
- Alle Materialien der Schwerpunktaktion „ABGELENKT? ...bleib auf Kurs“, die auf dieser Website zur Verfügung gestellt werden wie Aktionslogo, Broschüren, Filme, Plakate, Anzeigen etc., sind urheberrechtlich geschützt. Die räumlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte liegen beim DVR.
- Ausnahmen, z.B. bei für begrenzte Zwecke eingekauftem Fotomaterial, sind im Copyright gekennzeichnet.
- Die Nutzung der Materialien durch Dritte unterliegt den folgenden Bedingungen:
- Der Download und die Nutzung der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Kampagnenmaterialien zu Präventions- und Schulungszwecken sind honorarfrei.
- Für eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. für kommerzielle Zwecke) ist eine ausdrückliche Genehmigung durch den DVR erforderlich.
- ei allen Materialien erfolgt bei Zweitnutzung als Copyright der Vermerk
© DVR, Schwerpunktaktion „ABGELENKT? ...bleib auf Kurs“ - Medien und Text dürfen nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden.
- Jegliche Manipulation an Bildern, die über das normale Maß der Bildbearbeitung (Ausschnitte, Farbkorrekturen, technische Qualitätsverbesserung) hinausgeht, tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Der DVR übernimmt in einem solchen Fall keinerlei Haftung.
- Werden durch die nicht diesen Nutzungsbedingungen gemäße Verwendung der Medien Rechte Dritter verletzt, hat der Nutzer den DVR von der Inanspruchnahme Dritter freizuhalten.
- Schlussbestimmungen:
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Bonn.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bedingung, soweit gesetzlich zulässig, am nächsten kommt.